Glossar — Recht & Verwaltung
Gerichtssachverständiger
Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, der von einem Gericht bestellt werden kann, um eine Fachfrage zu beurteilen.
Erklärt
Was hinter dem Begriff steckt.
Ein Gerichtssachverständiger ist in Österreich eine Fachperson, die nach einer Prüfung ihrer Sachkunde allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert wurde und in der Gerichtssachverständigenliste des Justizministeriums für bestimmte Fachgebiete eingetragen ist. Gerichte bestellen sie, um Fachfragen zu beurteilen, die das Gericht selbst nicht beantworten kann, etwa die Ursache eines Feuchteschadens.
Ob jemand eingetragen ist und für welches Fachgebiet, lässt sich in der öffentlich zugänglichen Liste nachsehen. Für Feuchte und Schimmel kommen Fachgebiete aus Hochbau, Bauphysik oder Bauschäden in Betracht. Die Eintragung ist nach § 6 SDG zunächst auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag um jeweils fünf Jahre verlängert werden (Rezertifizierung), wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen.
Außerhalb eines Verfahrens beauftragen Eigentümer, Hausverwaltungen oder Mieter solche Sachverständige häufig privat; das Ergebnis ist dann ein Privatgutachten, das in einem späteren Verfahren anders gewichtet werden kann als ein gerichtlich eingeholtes Gutachten. Ein häufiger Irrtum ist, dass die Bezeichnung Sachverständiger allein schon eine gerichtliche Zertifizierung bedeutet. Aufgezeichnete Messreihen können einem Sachverständigen als Datengrundlage dienen, ersetzen seine Beurteilung aber nicht. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.
In Österreich sind diese Sachverständigen in der Gerichtssachverständigenliste des Justizministeriums nach Fachgebieten eingetragen. Viele übernehmen auch private Aufträge, dann als Privatgutachten.
- Was ist der Unterschied zwischen Gerichtssachverständigem und Privatgutachter?
- Ein Gerichtssachverständiger ist allgemein beeidet, gerichtlich zertifiziert und in der Liste des Justizministeriums eingetragen; ein Gericht kann ihn bestellen. Beauftragt ihn eine Partei privat, entsteht ein Privatgutachten, das anders gewichtet werden kann. San-Care erstellt keine Gutachten, liefert Sachverständigen aber aufgezeichnete Raumklimadaten als Datengrundlage, in Wien und Niederösterreich.
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