Glossar — Recht & Verwaltung
Rücklage
Das gemeinsame Ansparkonto der Wohnungseigentümer für künftige Ausgaben am Haus, etwa für Reparaturen und Sanierungen.
Erklärt
Was hinter dem Begriff steckt.
Die Rücklage, oft auch Reparaturrücklage genannt, ist ein Vermögen der Eigentümergemeinschaft, das laufend aus Beiträgen der Wohnungseigentümer angespart wird, um künftige Aufwendungen für die Liegenschaft zu decken. Sie dient vor allem der Erhaltung und Verbesserung des Hauses und gehört der Gemeinschaft, nicht der Hausverwaltung und nicht dem einzelnen Eigentümer.
Das WEG 2002 verlangt eine angemessene Rücklage. Seit der WEG-Novelle 2022 gilt nach § 31 Abs 1 WEG 2002 zusätzlich ein Mindestbeitrag: Die monatlichen Beiträge dürfen insgesamt 0,90 Euro je Quadratmeter Nutzfläche aller Wohnungseigentumsobjekte nur ausnahmsweise unterschreiten, etwa bei bereits hoher Rücklage oder bei neu errichteten oder durchgreifend sanierten Gebäuden. Der Betrag ist wertgesichert und wird seit 2024 alle zwei Jahre angepasst. Die Hausverwaltung muss die Rücklage getrennt von ihrem eigenen Vermögen veranlagen und in der jährlichen Abrechnung darstellen. Wofür die Rücklage verwendet wird, ergibt sich aus den Beschlüssen der Gemeinschaft und der Vorausschau der Verwaltung.
Bei Feuchteschäden stellt sich oft die Frage, ob die Rücklage reicht oder Sonderzahlungen nötig sind. Weil Mittel begrenzt sind, lohnt es sich, die Ursache vor einer größeren Entnahme sachlich einzugrenzen, statt auf Verdacht zu sanieren. Ein häufiger Irrtum ist, dass Schäden im Inneren einer Wohnung grundsätzlich aus der Rücklage bezahlt werden. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.
Das WEG 2002 schreibt eine angemessene Rücklage vor. Weil sie begrenzt ist, wird über jede größere Entnahme diskutiert — eine sachlich begründete Sanierung lässt sich leichter beschließen als eine auf Verdacht.
- Wofür darf die Reparaturrücklage im Wohnungseigentum verwendet werden?
- Die Rücklage dient vor allem der Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaft, etwa für Schäden an allgemeinen Teilen; über größere Ausgaben entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Im Einzelfall ist die Verwendung rechtlich zu prüfen. San-Care liefert in Wien und Niederösterreich Messdaten, damit vor einer Entnahme für einen Feuchteschaden die Ursache sachlich eingegrenzt ist.
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