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Glossar — Recht & Verwaltung

Eigentümergemeinschaft

Die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer eines Hauses, die gemeinsam über Verwaltung und Erhaltung der Liegenschaft entscheidet.

Erklärt

Was hinter dem Begriff steckt.

Die Eigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Sie ist rechtsfähig, soweit es um die Verwaltung der Liegenschaft geht: Sie kann Verträge schließen, etwa mit einer Hausverwaltung oder Fachfirmen, eine Rücklage bilden und Forderungen geltend machen. Ihre Entscheidungen trifft sie durch Beschlüsse, meist in einer Eigentümerversammlung oder im Umlaufweg.

Die Erhaltung der allgemeinen Teile gehört zur ordentlichen Verwaltung: Hier entscheidet die Mehrheit, und vieles veranlasst die Hausverwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse; für darüber hinausgehende Veränderungen gelten strengere Regeln. Die Kosten werden grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vertreten wird die Gemeinschaft in der Regel durch die bestellte Hausverwaltung.

Bei Feuchteschäden ist die Gemeinschaft oft träge, weil jeder Eigentümer seine eigenen Kosten im Blick hat. Ein Beschluss fällt leichter, wenn Ursache und Ausmaß nachvollziehbar dargestellt sind, statt auf Vermutungen zu beruhen. Ein häufiger Irrtum ist, dass einzelne Eigentümer ohne Beschluss Arbeiten an allgemeinen Teilen beauftragen dürfen. Ohne Zustimmung der anderen darf ein Wohnungseigentümer nach § 30 Abs 3 WEG 2002 nur bei Gefahr im Verzug die zur Abwehr notwendigen Maßnahmen treffen; sonst bleibt ihm der Antrag an das Gericht nach § 30 Abs 1 WEG 2002. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

Im Bestandsgebäude

Sie trägt die Kosten für die allgemeinen Teile und für ernste Schäden des Hauses, meist aus der Rücklage, und entscheidet in der Regel mit Mehrheit. Damit eine Versammlung über einen Feuchteschaden entscheiden kann, braucht sie eine nachvollziehbare Darstellung der Ursache.

Wie beschließt eine Eigentümergemeinschaft die Sanierung eines Feuchteschadens?
Die Erhaltung allgemeiner Teile gehört zur ordentlichen Verwaltung; sie wird mit Mehrheit beschlossen oder von der Hausverwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse veranlasst. Eine nachvollziehbar belegte Ursache erleichtert den Beschluss. San-Care liefert Eigentümergemeinschaften in Wien und Niederösterreich Messreihen und Monatsreports, die den Schaden sachlich einordnen; die rechtliche Beurteilung bleibt im Einzelfall zu prüfen.

Nächster Schritt

Ein Objekt. Drei Monate. Dann wissen Sie es.

Der Pilot ist absichtlich klein: zehn Messpunkte in einem Ihrer Objekte, drei Monate lang. Danach liegt ein Report auf dem Tisch — und Sie entscheiden mit Daten statt mit Gefühl.

Antwort
rasch und persönlich
Im Gerät
keine Kamera, kein Mikrofon
Bewohner
Zustimmung vorausgesetzt
Gebiet
Wien & Niederösterreich