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Glossar — Recht & Verwaltung

Anzeigepflicht

Die Pflicht des Mieters, dem Vermieter Schäden ohne Verzug zu melden, deren Behebung Sache des Vermieters ist.

Erklärt

Was hinter dem Begriff steckt.

Die Anzeigepflicht verpflichtet Mieter in Österreich, dem Vermieter Schäden in der Wohnung ohne Verzug mitzuteilen, wenn deren Behebung Sache des Vermieters ist. Sie ergibt sich aus dem ABGB und gilt für Mietverhältnisse allgemein; im Vollanwendungsbereich des MRG ist sie für ernste Schäden des Hauses zusätzlich ausdrücklich geregelt.

Die Meldung ist an keine bestimmte Form gebunden, sollte aber nachvollziehbar sein: schriftlich, mit Datum, betroffenen Räumen, einer Beschreibung und Fotos. Bei Hausverwaltungen ist der Adressat meist die Verwaltung, die im Auftrag des Vermieters handelt. Unterbleibt die Meldung und wird der Schaden dadurch größer, kann der Mieter für den zusätzlichen Schaden haften.

In der Praxis wird Schimmel oft lange selbst behandelt, übermalt oder hinter Möbeln übersehen, bevor er gemeldet wird. Ein häufiger Irrtum ist, dass eine mündliche Erwähnung beim Hausbesorger reicht; ohne Nachweis lässt sich später schwer zeigen, ab wann der Vermieter informiert war. Mit der Meldung beginnt meist auch die Suche nach der Ursache. Keine Rechtsberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

Im Bestandsgebäude

Sie steht in § 1097 ABGB und für ernste Schäden des Hauses im Vollanwendungsbereich zusätzlich in § 8 Abs 1 MRG. Wer nicht meldet, riskiert Schadenersatz. Eine schriftliche Meldung mit Datum und Fotos macht zugleich nachvollziehbar, ab wann der Vermieter Bescheid wusste.

Wie schnell muss ein Mieter einen Wasserschaden dem Vermieter melden?
Ohne Verzug, also sobald der Schaden bemerkt wird, wenn seine Behebung Sache des Vermieters ist. Eine schriftliche Meldung mit Datum und Fotos macht nachvollziehbar, ab wann der Vermieter informiert war; die rechtliche Bewertung erfolgt im Einzelfall. San-Care unterstützt Hausverwaltungen in Wien und Niederösterreich danach mit Messdaten zur sachlichen Ursacheneingrenzung.

Nächster Schritt

Ein Objekt. Drei Monate. Dann wissen Sie es.

Der Pilot ist absichtlich klein: zehn Messpunkte in einem Ihrer Objekte, drei Monate lang. Danach liegt ein Report auf dem Tisch — und Sie entscheiden mit Daten statt mit Gefühl.

Antwort
rasch und persönlich
Im Gerät
keine Kamera, kein Mikrofon
Bewohner
Zustimmung vorausgesetzt
Gebiet
Wien & Niederösterreich