Zum Inhalt springen

19 — Wissen

Checkliste: eine Schimmelmeldung in der Hausverwaltung bearbeiten

Die meisten Schimmelfälle werden nicht durch falsche Entscheidungen teuer, sondern durch fehlende Schritte: keine Eingangsbestätigung, kein Befundfoto, keine Ursachenklärung vor der Sanierung. Diese Checkliste ordnet die Schritte so, dass am Ende ein nachvollziehbarer Vorgang steht.

Fachlich geprüft, Stand 28. September 2026. Gilt für Bestandsobjekte in Wien und Niederösterreich.

Was passiert in den ersten Tagen nach der Meldung?

Der erste Schritt ist unspektakulär und wird trotzdem oft ausgelassen: den Eingang schriftlich bestätigen, mit Datum und Aktenzeichen. Damit ist für beide Seiten klar, ab wann die Verwaltung Bescheid wusste. Gleichzeitig wird ein Besichtigungstermin angeboten.

Genauso wichtig ist der Ton. Wer Schimmel meldet, ist oft verunsichert und rechnet mit dem Vorwurf, falsch gelüftet zu haben. Eine sachliche Rückmeldung, die den nächsten Schritt nennt und keine Schuldzuweisung enthält, nimmt viel Druck aus dem Vorgang. Hinweise zum Lüften und Heizen sind hilfreich, sollten aber als allgemeine Empfehlung formuliert sein und nicht als Vorwegnahme des Ergebnisses.

Bei der Besichtigung zählt zuerst die Frage, ob akut Wasser im Spiel ist. Nasse Stellen, Wasserflecken an der Decke, aufquellende Böden oder ein plötzlich aufgetretener Befall deuten auf eine Leitung oder eindringendes Wasser hin. Das ist kein Schimmelfall mehr, sondern ein Wasserschaden mit eigener Dringlichkeit und gegebenenfalls einer Meldung an die Gebäudeversicherung.

Wie wird der Befund aufgenommen?

Der Befund hält den Zustand am Tag der Besichtigung fest. Er ersetzt keine Ursachenklärung, ist aber die Ausgangslage, auf die sich alles Weitere bezieht. In der Praxis bewährt sich ein gleichbleibendes Schema, damit Befunde aus verschiedenen Objekten vergleichbar bleiben.

Was ins Befundprotokoll gehört

  • Datum, Uhrzeit, anwesende Personen
  • Raum, Stelle, Höhe über dem Boden und ungefähre Fläche des Befalls
  • Fotos mit Übersicht und Detail, mit Maßstab
  • Außenwand oder Innenwand, Geschoss, Himmelsrichtung
  • Möblierung an der Stelle und Abstand zur Wand
  • Sichtbares Kondensat an Fenstern, Zustand von Fugen und Anschlüssen
  • Ob in darüber- oder darunterliegenden Wohnungen Ähnliches bekannt ist

Wie klärt die Verwaltung die Zuständigkeit?

Zuständigkeit hat zwei Achsen: das Rechtsverhältnis und den Ort. Beim Rechtsverhältnis geht es darum, ob die Wohnung im Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG liegt, ob das ABGB gilt oder ob es sich um Wohnungseigentum nach WEG 2002 handelt. Beim Ort geht es darum, ob ein allgemeiner Teil wie Fassade oder Steigleitung betroffen ist oder das Innere einer Wohnung.

Im Wohnungseigentum kommt hinzu, dass die Verwaltung gegenüber der Gemeinschaft und gegenüber einzelnen Eigentümern unterschiedliche Rollen hat. Ist ein vermietetes Wohnungseigentumsobjekt betroffen, gibt es zusätzlich ein Mietverhältnis mit eigenen Regeln. Es lohnt sich, diese Konstellation gleich zu Beginn in der Akte festzuhalten.

Beide Achsen lassen sich erst sauber beantworten, wenn die Ursache eingegrenzt ist. Deshalb empfiehlt es sich, gegenüber Mietern und Eigentümern keine vorschnellen Aussagen zur Verantwortung zu machen, sondern den nächsten Schritt klar zu benennen: „Wir klären zuerst, woher die Feuchtigkeit kommt.“

Wie wird die Ursache eingegrenzt?

Eine Besichtigung liefert eine Momentaufnahme. Ob die Feuchte aus der Nutzung, aus einem Bauteil oder aus einem verdeckten Leck stammt, zeigt sich meist erst im Verlauf. Nutzungsbedingte Feuchte folgt dem Tagesrhythmus und baut sich wieder ab; bauteilbedingte Feuchte hängt an der Außentemperatur und hält über Tage an.

San-Care setzt dafür Messpunkte an die betroffene Stelle und an einen unauffälligen Vergleichspunkt, die alle 15 Minuten Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit und Taupunkt aufzeichnen. Die Bewohner werden vorher informiert und stimmen zu. Bei anhaltend kritischen Bedingungen erhält die Verwaltung einen Alert, jeden Monat einen Report mit fachlicher Einordnung. Das Standardsystem misst das Raumklima an der Oberfläche; ist die Feuchte im Bauteil selbst die Frage, braucht es eine Materialfeuchtemessung, die San-Care als angepasste Messaufgabe prüfen kann.

Wann ist ein Schimmelfall abgeschlossen?

Nicht mit der Sanierung, sondern mit der Kontrolle danach. Wird die Ursache nicht behoben, kommt der Befall an derselben Stelle wieder — häufig in der nächsten Heizperiode. Eine Nachkontrolle über mindestens einen Winter zeigt, ob die Maßnahme gewirkt hat.

Zum Abschluss gehört auch die Akte: Meldung, Eingangsbestätigung, Befund, Messdaten, Gutachten, Sanierungsauftrag, Nachkontrolle und die Korrespondenz mit Mieter, Eigentümer und Versicherung. Sie ist die Grundlage, falls der Fall später wieder aufgerollt wird.

Schritt für Schritt

Eine Schimmelmeldung in der Hausverwaltung bearbeiten

Von der Eingangsbestätigung bis zur Nachkontrolle: die Schritte, mit denen eine Hausverwaltung in Wien oder Niederösterreich eine Schimmelmeldung nachvollziehbar bearbeitet.

  1. Eingang bestätigen

    Die Meldung schriftlich mit Datum und Aktenzeichen bestätigen und einen Besichtigungstermin anbieten.

  2. Akute Wasserquellen ausschließen

    Bei der Besichtigung zuerst prüfen, ob eine Leitung, das Dach oder die Fassade Wasser eintragen. Wenn ja, als Wasserschaden behandeln und gegebenenfalls die Gebäudeversicherung verständigen.

  3. Befund dokumentieren

    Stelle, Fläche, Wandart, Möblierung und Kondensat nach einem festen Schema aufnehmen, mit Übersichts- und Detailfotos.

  4. Zuständigkeit vorläufig einordnen

    Rechtsverhältnis (MRG, ABGB, WEG 2002) und betroffenen Bereich (allgemeiner Teil oder Wohnung) festhalten, ohne vorschnelle Aussage zur Verantwortung.

  5. Ursache mit Daten eingrenzen

    Über mehrere Wochen, idealerweise in der Heizperiode, Temperatur, Luftfeuchte und Taupunkt an der betroffenen Stelle und an einem Vergleichspunkt aufzeichnen lassen.

  6. Fachliche Prüfung einholen

    Messdaten und Befund an eine Sachverständige oder einen Sachverständigen geben, wenn die Ursache strittig oder eine größere Sanierung absehbar ist.

  7. Sanieren und nachkontrollieren

    Die Ursache beheben lassen, dann weitermessen und prüfen, ob die Werte in der folgenden Heizperiode unauffällig bleiben.

  8. Akte schließen

    Meldung, Befund, Messdaten, Gutachten, Auftrag, Nachkontrolle und Korrespondenz gemeinsam ablegen.

Was dafür nötig ist

  • Die schriftliche Meldung des Mieters
  • Zugang zur betroffenen Wohnung nach Terminabstimmung
  • Kamera oder Smartphone für die Befundfotos

Begriffe in diesem Text

Kurz erklärt.

Hausverwaltung
Das Unternehmen oder die Person, die ein Haus im Auftrag der Eigentümer verwaltet, von der Abrechnung bis zur Beauftragung von Reparaturen.
Anzeigepflicht
Die Pflicht des Mieters, dem Vermieter Schäden ohne Verzug zu melden, deren Behebung Sache des Vermieters ist.
Beweissicherung
Das Festhalten eines Zustands in einer Form, die später nachvollziehbar bleibt — bei Feuchte durch zeitgestempelte Messreihen statt durch Erinnerung.
Messreihe
Eine lückenlose Folge von Messwerten über einen längeren Zeitraum — im Unterschied zur einmaligen Momentaufnahme.
Alert
Eine automatische Meldung per E-Mail, sobald an einem Messpunkt über längere Zeit kritische Bedingungen bestehen.
Sachverständiger
Eine fachlich qualifizierte Person, die den Zustand eines Bauteils beurteilt und daraus eine gutachterliche Bewertung ableitet.
Begehung
Der Termin vor Ort, bei dem das Objekt aufgenommen und die kritischen Bereiche bestimmt werden.

Vollständiges Glossar

Häufige Fragen

Was dazu gefragt wird.

Nächster Schritt

Ein Objekt. Drei Monate. Dann wissen Sie es.

Der Pilot ist absichtlich klein: zehn Messpunkte in einem Ihrer Objekte, drei Monate lang. Danach liegt ein Report auf dem Tisch — und Sie entscheiden mit Daten statt mit Gefühl.

Antwort
rasch und persönlich
Im Gerät
keine Kamera, kein Mikrofon
Bewohner
Zustimmung vorausgesetzt
Gebiet
Wien & Niederösterreich